Wer an die Börse oder gar in die Dax-Familie will, muss in diesem Jahr zusätzliche Corporate-Governance-Vorgaben beachten. Worauf es jetzt besonders ankommt – und welche Chancen die Regeln bieten.

 

FISG verschärft Regularien für neue Dax-Aufsteiger

Vier mal im Jahr entscheidet die Deutsche Börse, ob und welche Unternehmen in die Dax-Indizes aufrücken – und wer dafür weichen muss. Zentrales Kriterium für Auf- und Abstiege in DAX, MDAX und Co. ist die Marktkapitalisierung der frei handelbaren Aktien.

Doch neuerdings müssen Unternehmen weitere Bedingungen erfüllen, wenn sie aufsteigen wollen. Denn infolge des Wirecard-Skandals wurden die Regularien verschärft – insbesondere für den Leitindex DAX 40: Aufsteiger müssen nun nachweisen, dass sie zwei Jahre in Folge einen Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen gemacht haben. Newcomer mit viel Hoffnung und wenig Substanz haben damit keine Chance mehr.

Weitere neue Vorgaben, die schrittweise seit 2020 in Kraft getreten sind, betreffen neben den DAX-Konzernen zahlreiche andere börsennotierte Unternehmen. Denn fast zeitgleich mit der Börse hat der Gesetzgeber Vorgaben auf den Weg gebracht – mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG), das seit Jahresbeginn in vollem Umfang in Kraft ist. Die wesentlichen Neuerungen:

 

So gelangen Unternehmen in vier Schritten zur Dax-Reife

Erstens: Prüfungsausschuss. Börse und Gesetzgeber schreiben einen „Prüfungsausschuss“ im Aufsichtsrat vor, dessen Mitglieder sich intensiv mit den Bilanzen und der Rechnungslegung befassen. Was bisher nur als Empfehlung im Deutschen Corporate Governance Kodex stand, ist damit knallharte Verpflichtung. Zudem erhalten die Ausschussmitglieder besondere Auskunftsrechte: Sie dürfen sich direkt an Führungskräfte im Unternehmen wenden.

Zweitens: Bilanzexpertise. Ein Prüfungsausschuss bringt wenig, wenn es Mitgliedern an Knowhow mangelt. Deshalb schreibt das FISG vor, dass in Aufsichtsräten mindestens ein Experte für Rechnungslegung und ein Mitglied mit Sachverstand im Bereich Abschlussprüfung vertreten sein muss.

Drittens: Compliance.  Zudem hat die Bundesregierung eine gesetzliche Pflicht etabliert, ein „angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem (IKS) sowie ein entsprechendes Risikomanagementsystem (RMS)“ einzurichten. Zuvor hatte der Gesetzgeber nur indirekt und noch schwammiger gefordert, im Lagebericht die wesentlichen Merkmale von IKS und RMS zu beschreiben.

Viertens: Reporting. Die Deutsche Börse legt neuerdings großen Wert auf zeitnahe testierte Geschäftsberichte und Quartalsmitteilungen: Wer nicht innerhalb einer 30-tägigen „Warnfrist“ liefert, fliegt automatisch aus den Dax-Indizes.

 

 

Digitale Technologien für Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse

Das zeigt: Unternehmen, die an die Börse oder gar in einen Index der Dax-Familie wollen, brauchen ein ausgereiftes Governance-System. Und das lässt sich nicht mal eben aus dem Boden stampfen: Wer die neuen Vorgaben einhalten will, muss dies intensiv vorbereiten.

Dabei sollten Entscheider keinen formalistischen Habitus an den Tag legen – nach der Devise: Hauptsache, wir halten die Formalien ein. Natürlich: Die wachsende Zahl bürokratischer Vorgaben, die sie inzwischen beachten müssen, ist beachtlich und sorgt in manchen Unternehmen für Frust. Doch versteckt hinter juristisch-kleinteiligen Formulierungen verbergen sich gute Absichten und wertvolle Impulse.

Die entscheidende Frage sollte deshalb lauten: Wie nutzen wir die gesetzgeberische Vorlage, um das Unternehmen besser zu machen? Eine mögliche Antwort: Wir richten nicht nur einen Prüfungsausschuss ein, sondern sorgen auch dafür, dass er optimal arbeiten kann. Dazu investieren wir in digitale Tools, die unkomplizierten Zugriff auf gut aufbereitete Dokumente gewährleisten und jede Menge Zeit sparen. Eine Option in diesem Zusammenhang sind digitale Lösungen für eine effiziente Board Collaboration.

Zudem achten wir bei Kandidaten für den Ausschuss nicht nur auf die Qualifikation, sondern auch auf unternehmerisches Denken, Berufsethos und eine ausgeprägte Bereitschaft, kritisch nachzuhaken. Dann verhindert ein Ausschuss nicht nur Skandale, sondern bringt das Unternehmen nach vorne.

 

Geschrieben von Daniel Schönwitz


Board,  Trends


This could also be of interest:

Neuer Gesetzesentwurf: vom Aufsichtsrat zum Wirtschaftsprüfer?

Der Gesetzgeber fordert mehr Bilanz-Expertise in den Kontrollgremien. Dabei sollte jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass moderne Technologien und andere Kompetenzen mindestens genauso wichtig sind.…

Wird die Börse dank erhöhten Governance-Standards ein besserer Ort ?

Für zahlreiche börsennotierte Unternehmen gelten künftig höhere Corporate-Governance-Standards. Warum das ein kleiner, aber wichtiger Schritt ist – und was dies für Aufsichtsräte bedeutet.   Die…

Newsletter

Niederlassungen

Brainloop AG
Theatinerstrasse 12
80333 München
Germany
+49 (0) 89 444 699 0